Die Schießstätte als gesellschaftlicher Mittelpunkt

Die Schießstätten waren schon seit alters her Mittelpunkt eines regen gesellschaftlichen Lebens, denn mit dem Schützenhaus stand der Stadt ein Gebäude zur Verfügung, in dem auch größere Veranstaltungen abgehalten werden konnten. Ein wesentlicher gesellschaftlicher Aspekt war auch, dass die Stadtverwaltung Glücksspiele wie Wetten, den Glückshafen und verschiedene Kartenspiele sowie drei Kegelbahn an das Areal des Schießplatzes banden und dem Schützenmeister die Aufsicht darüber zusprachen. Damit sorgte die Stadt, die ja die Schützen immer wieder mit Geldzuwendungen unterstützte, indirekt für die Aufbesserung der Einnahmen.

 

In den Ratsprotokollen des 16. Jahrhunderts ist die Bewilligung zum Betreiben einer Kegelbahn mehrmals belegt. Dabei war der Rat stets darauf bedacht, über die guten Sitten zu wachen, sodass mit jeder Bewilligung auch immer eine Ermahnung verbunden war:

 

"...daß darbei alle Gottelesterung, Fluchen und andere untzimbliche verbotenen Leichtfertigkeit - ab- und eingestellt werde,... (Muzik, S. 100)

 

Das Recht, Kegelbahnen zu betreiben, wurde erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts freigegeben; bis dahin war es ein Privileg der Schießstätte.

Im 18. Jahrhundert wurde die Schießstätte mehrmals durch Eisstöße zerstört. Hier war es immer wieder die Stadtverwaltung, die sich für die Wiederherstellung und Instandhaltung einsetzte. Um weiteren Zerstörungen vorzubeugen wurde ein Damm aufgeschüttet.

Am Beginn des 19. Jahrhunderts ergaben sich neue Probleme. Die zunehmende Bautätigkeit, das Anwachsen der Bevölkerung und nicht zuletzt die stärkere Frequentierung des Verbindungsweges zwischen den beiden Städten machen strengere Sicherheitsvorkehrungen notwendig. Auch einzelne kleinere Unfälle dürften zu dem nun verstärkten Sicherheitsdenken geführt haben. Aktenkundig ist ein Zwischenfall aus dem Jahre 1797, bei dem eine Kugel in die Mauer des Brauhauses eingeschlagen hat. Ein ähnlicher Vorfall wurde rund fünfzig Jahre später der Grund für die Schließung des Schießplatzes sein.

Das Kreisamt reagiert auf diese Vorfälle und erlässt im Jahre 1809 folgende Verfügung: dass sie (die Schützengilde) die nördliche Umfriedungsmauer

 

"nach der ganzen länge wenigstens um einen Schuh bei sonstiger strenger und unnachsichtlich Ahndung und zwar dergestalt erhöhen lasse, daß auch der größte Mann darüber wegzusehen nicht im Stande seye."

(Muzik, S. 81)

 

Von der gesamten Anlage war nur das Schießstattgebäude Besitz der Schützengilde, das Areal selbst gehörte dem Kammeramte Krems. Aus Gründen, die nicht mehr belegbar sind, wurde das Schießstattgebäude am 26. Juni 1839 um 250 Gulden an die Stadt verkauft.

In der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts erreichte die Schützengilde ihren absoluten Tiefststand, was die Anzahl der Mitglieder betrifft. Im Jahre 1848, dem Revolutionsjahr, gehörten nur mehr drei Personen dem Schützenverein an. Es hat sicher die politisch schwierige Zeit des Vormärz dazu beigetragen, von solch "gefährlichem und verdächtigem" Sport Abstand zu nehmen. Dazu kommt noch eine allgemeine Entwaffnung, die sich damals aber nur auf die Stadtgebiete erstreckte. Die Schießübungen mussten nach Senftenberg verlegt werden; die Landesbevölkerung erschien den Behörden weniger "gefährlich".